Bewertungen und Gutachten zu Lichtimmissionen und Lichtemissionen


Lichtimmissionen, Lichtverschmutzung und Blendung sind unerwünschte Wirkungen von Beleuchtungsanlagen, die neben den nutzbaren, gewünschten Lichtwirkungen von jeder Beleuchtungsanlage in gewissem Maße erzeugt werden. Lichtimmissionen gehören laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §3 zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie "nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen".
Die Art und Weise der Bewertung von Lichtimmissionen wurde im Jahr 2000 vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) beschrieben, wobei auch die einzuhaltenden Grenzwerte der Lichtimmissionen bzgl. Blendung und Raumaufhellung quantifiziert wurden.
Auf diese Lichtrichtlinie beziehen sich auch die Vorgaben der Ministerien der Länder (z.B. MUNLV NRW, MLUV Brandenburg, SMUL Sachsen ...).
Es ist Aufgabe einer fachgerechten Lichtplanung, die von der Beleuchtungsanlage ausgehenden Lichtimmissionen auf ein Minimum zu reduzieren.
Durch unsere Erfahrung in der Planung von Beleuchtungsanlagen im Außenbreich sind wir in der Lage, sowohl hinsichtlich der Lichtimmission optimierte Anlagen zu planen als auch bereits geplante oder realisierte Anlagen hinsichtlich Lichtimmissionen und Einhaltung der geltenden Normen zu optimieren.


Blendung durch symmetrische Scheinwerfer
Lichtimmission einer Flutlichtbeleuchtung:
In diesem Fall bleibt die Fassadenaufhellung am Immissionsort zwar im vorgegebenen Rahmen - die Blendung überschreitet die zulässigen Werte jedoch um ein Vielfaches. Die zulässigen Grenzwerte für die Lichtimmissionen werden also nicht eingehalten.
weitgehende Entblendung durch Lichtbündelkontrolle

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Lichtimmissionen prüfen und bewerten wir an Beleuchtungsanlagen in ganz Deutschland

         1. während der Planung und Baugenehmigung
         2. während der Errichtung und
         3. an bestehenden Anlagen

sowohl rechnerisch als auch meßtechnisch.

So können Überschreitungen der zulässigen Werte frühzeitig erkannt und vermieden werden bzw. an Bestandsanlagen können entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtimmission ergriffen werden. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein lichttechnisches Gutachten über die erreichten Werte der Lichtimmission oder der Lichtemission Ihrer Beleuchtungsanlage mit einer Dokumentation und Bewertung der ermittelten Messergebnisse von Blendung und Fassadenaufhellung.

Eine sinnvolle Einarbeitung der Betrachtung der Lichtimmissionen in die Lichtplanung bzw. eine Optimierung der Lichtplanung hinsichtlich Lichtimmissionen ist die effizienteste Art, die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der jeweils geltenden anderen Vorschriften in Einklang zu bringen.
Die korrekte und effiziente Bewertung und Optimierung der von einer Beleuchtungsanlage ausgehenden Lichtimmissionen unter Berücksichtigung der spezifischen Randbedingungen (z.B. Einhaltung der DIN, Vorgaben für Fernsehübertragungen ...) und der wirtschaftlichen Aspekte setzt tiefgreifendes Know How und Erfahrung in der Planung solcher Beleuchtungsanlagen im Außenbereich voraus.
Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von geplanten und realisierten Außenleuchtenprojekten, die uns in die Lage versetzt, die optimale, lichttechnisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung hinsichtlich Lichtimmissionen und Einhaltung der Normen zu finden.
Auf Wunsch führen wir diese Leistungen komplett in einem Arbeitsgang durch.

Blendgutachten und Reflexionsgutachten für Sonnenlichtreflexionen


Ein weiterer wesentlicher, oft unterschätzter Aspekt bei der Bewertung von Lichtimmissionen ist die solare Blendung durch Reflexionen des Sonnenlichtes an gerichtet reflektierenden Flächen wie z.B. Glasfassaden oder Photovoltaikanlagen. Die Bewertung der Blendung ist eine komplexe Fragestellung, die übergreifendes Hintergrundwissen in der Lichttechnik, der Physiologie des menschlichen Sehens und der Auswirkungen und der Bewertung von Lichtimmissionen erfordert.
Bei der Erstellung von Blendgutachten und der planerischen lichttechnischen Optimierung von gerichtet reflektierenden Fassadenflächen, Dachflächen und Photovoltaikanlagen gehören wir mit einer Vielzahl von erfolgreich betreuten Projekten seit dem Jahr 2002 zu den erfahrensten Büros im deutschen Sprachraum.
Dies spielt insbesondere bei der Bewertung der Blendwirkung von Solarparks oder Photovoltaikanlagen, glänzenden Dachflächen oder Glasfassaden eine immer größere Rolle. Auch kleinere Flächen wie z.B. Photovoltaik-Dachanlagen, Dachfenster oder Dächer von Wintergärten können diesbezüglich je nach Situation problematisch sein.
Wir erstellen die entsprechenden Reflexionsgutachten, Blendgutachten bzw. Blendschutzgutachten inkl. der Vermessung der Reflexionsdaten der Materialien bzw. der Photovoltaikmodule und optimieren die Anlage (Photovoltaikanlage, Solarpark, Fassade, Dachfläche...) ggf. hinsichtlich der Blendung.
Dabei verwenden wir bereits seit dem Jahr 2005 eine speziell für diese Anwendung entwickelte, durch stetigen messtechnischen Abgleich mit den tatsächlich erreichten Werten verifizierte und feinabgestimmte Software, mit der über einen komplexen Rechenalgorithmus unter Verwendung der Reflexionseigenschaften der Fläche und aller geometrischen und geografischen Daten der Anlage die über den Jahresverlauf auftretenden Blendwerte mit verhältnismäßig kurzen Rechenzeiten berechnet werden können.
Einfachere Rechenverfahren zeigen insbesondere bei strukturierten oder verschmutzten Oberflächen oft deutliche Abweichungen der Rechenergebnisse von der Realität, die ggf. zu falschen Einschätzungen oder unwirksamen Blendschutzmaßnahmen führen können. Solche idealisierten Rechenverfahren sollten daher nur für überschlägige Betrachtungen verwendet werden.

Schicken Sie uns auf Info@Licht-Immission.de eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Teilen Sie uns den Namen des Projektes und eine kurze Beschreibung der vorliegenden Situation mit. Sie bekommen kurzfristig eine Antwort mit einer Erläuterung der sinnvollsten Vorgehensweise für eine Bewertung der Lichtimmissionen in diesem Fall und einer Zusammenstellung der Daten, Angaben und Voraussetzungen, die wir für die Erstellung eines Angebotes und die Ausarbeitung benötigen.